Lieferbedingungen und Konditionen B Living B.V. te Hengelo
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung B Living B.V., mit Sitz in Hengelo, Platinastraat 100. Eingetragen am 27.11.19 bei der Handelskammer unter der Nummer 76499561.
Artikel 1: Anwendbarkeit dieser Bedingungen und Konditionen
Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag, der zwischen der Besloten Vennootschap B Living B.V., im Folgenden B Living genannt, und einer Vertragspartei, auf die B Living diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, geschlossen wird, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abweichen. Die von B Living unterbreiteten Angebote sind freibleibend; sie gelten für einen Zeitraum von 30 Tagen, sofern nicht anders angegeben, und unter der Bedingung, dass die zu liefernden Waren unverkauft und vorrätig sind.
Artikel 2: Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager.
Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gekauften Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihr vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden. Verweigert die Gegenpartei die Abnahme oder unterlässt sie es, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, werden die Waren auf Risiko der Gegenpartei gelagert. Die Gegenpartei schuldet in diesem Fall alle zusätzlichen Kosten, darunter in jedem Fall die Lagerkosten.
Die gelieferten Waren dürfen von der Gegenpartei nicht in Hochrisikoländer und an Käufer, die von einer EU- oder OFAC-Sanktion betroffen sind, weitergeliefert werden.
Artikel 3: Lieferfrist
Ein vereinbarter Liefertermin stellt keine Frist dar, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Im Falle einer verspäteten Lieferung muss die Gegenpartei B Living daher schriftlich in Verzug setzen. Höhere Gewalt als Ursache für eine verspätete Lieferung umfasst für B Living alle Umstände, die vernünftigerweise als Hindernis für eine rechtzeitige Lieferung angesehen werden müssen. Höhere Gewalt liegt insbesondere dann vor, wenn B Living von einem oder mehreren Lieferanten nicht oder nicht rechtzeitig beliefert wird oder wenn die von diesen Lieferanten verkauften Waren nicht oder nicht rechtzeitig bei B Living eintreffen. In solchen Fällen hat B Living die Möglichkeit, die Lieferung bis zu einem der Gegenpartei mitzuteilenden Zeitpunkt aufzuschieben oder den Vertrag aufzulösen. Die Gegenpartei ist - außer in Fällen höherer Gewalt - nur dann berechtigt, die Auflösung des Vertrags zu verlangen, wenn B Living nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist in Verzug ist, nachdem sie eine schriftliche Mahnung erhalten hat, in der ihr eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt wurde, und wenn ihre Nichterfüllung nicht von besonderer Art oder von geringer Bedeutung ist.
Die Überschreitung der Lieferfrist, aus welchem Grund auch immer, gibt der Gegenpartei keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag oder einem damit zusammenhängenden Vertrag. Sollte B Living dennoch, aus welchem Grund auch immer, für die Überschreitung der Lieferfrist haftbar gemacht werden, kann die Gegenpartei, wenn sie durch die Verzögerung einen Schaden erlitten hat, höchstens eine Entschädigung in Höhe von einem halben Prozent des Rechnungspreises für jede volle Woche, um die die Lieferfrist überschritten wurde, bis zu einem Höchstbetrag von 5% verlangen.
Artikel 4: Mindestbestellwert und kostenlose Lieferung
Wir wenden einen Mindestbestellwert pro Land an. Bis zu einem bestimmten Betrag berechnen wir auch einen Teil der Versandkosten. Die Beträge pro Land finden Sie in der nachstehenden Tabelle:
Bitte beachten Sie: Bei der Bestellung von Glaswaren, z.B. Vasen, Teelichtern usw., erfolgt der Versand als Palettenversand. Dies liegt daran, dass wir bei zerbrechlichen Waren keine Garantie für eine schadenfreie Ankunft mit DPD übernehmen können.
Versandkosten pro Land | DPD | Pallet | ||||
Land | Mindestbestellwert | Versandkosten | Lieferung frei Haus | Mindestbestellwert | Versandkosten | Lieferung frei Haus |
NL/BE | 275EUR | 25EUR | 500EUR | 275EUR | 50EUR | 650EUR |
DUI/LU | 275EUR | 25EUR | 500EUR | 275EUR | 75EUR | 1000EUR |
AT/FR | 275EUR | 25EUR | 500EUR | 275EUR | 200EUR | 1500EUR |
DK/IT | 275EUR | 50EUR | 750EUR | 275EUR | 250EUR | 2500EUR |
ANDERE EUROPA | 275EUR | 50EUR* | 750EUR* | 275EUR | EX WORKS | |
ANDERE AUSSERHALB DER EUROPA | 275EUR | EX WORKS |
*Ausgenommen Dokumentenkosten
Artikel 5: Änderungen an den zu liefernden Waren
B Living ist berechtigt, Waren abweichend von der Vereinbarung zu liefern, wenn es sich um Änderungen der zu liefernden Waren, der Verpackung oder der Begleitdokumente handelt, die erforderlich sind, um den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen, oder wenn es sich um geringfügige Änderungen der Waren handelt, die eine Verbesserung darstellen.
Artikel 6: Beendigung des Vertrages
Die Forderungen von B Living gegenüber der Gegenpartei sind in den folgenden Fällen sofort fällig:
- wenn B Living nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, die B Living berechtigten Anlass zu der Befürchtung geben, dass die Gegenpartei nicht in der Lage sein wird, ihre Verpflichtungen zu erfüllen;
- wenn B Living die Gegenpartei bei Vertragsabschluss aufgefordert hat, eine Sicherheit für die Erfüllung zu leisten, und diese Sicherheit nicht oder nur unzureichend geleistet wurde.
In den oben genannten Fällen ist B Living berechtigt, die weitere Ausführung des Vertrags auszusetzen oder ihn aufzulösen, unbeschadet des Rechts von B Living, Schadenersatz zu fordern.
Wenn sich in Bezug auf die von B Living bei der Ausführung des Vertrages eingesetzten Personen und/oder Materialien Umstände ergeben, die so beschaffen sind, dass die Ausführung des Vertrages unmöglich oder so problematisch und/oder unverhältnismäßig teuer wird, dass die Erfüllung des Vertrages billigerweise nicht mehr verlangt werden kann, ist B Living berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
Artikel 7: Eigentumsvorbehalt
Die von B Living gelieferte Ware bleibt Eigentum von B Living, bis die Gegenpartei alle folgenden Verpflichtungen aus allen mit B Living geschlossenen Kaufverträgen erfüllt hat:
- die Gegenleistung(en) in Bezug auf die gelieferte(n) oder zu liefernde(n) Ware(n) selbst;
- etwaige Ansprüche wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrags durch die Gegenpartei.
Von B Living gelieferte Waren, die gemäß Absatz a unter Eigentumsvorbehalt stehen, dürfen nur im Rahmen eines normalen Geschäftsbetriebs weiterverkauft werden. Darüber hinaus ist die Gegenpartei nicht berechtigt, die Waren zu verpfänden oder ein anderes Recht an ihnen zu begründen.
Wenn die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt oder die begründete Befürchtung besteht, dass sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist B Living berechtigt, die Waren, auf die der unter a. genannte Eigentumsvorbehalt Anwendung findet, von der Gegenpartei oder von Dritten, die die Waren im Auftrag der Gegenpartei besitzen, wegzunehmen oder wegnehmen zu lassen. Die Gegenpartei ist unter Androhung eines Bußgeldes in Höhe von 10 % des geschuldeten Betrages pro Tag verpflichtet, in dieser Angelegenheit jede Unterstützung zu leisten.
Wenn Dritte ein Recht auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware begründen oder geltend machen wollen, ist die Gegenpartei verpflichtet, B Living so schnell wie vernünftigerweise zu erwarten, davon in Kenntnis zu setzen.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf erstes Anfordern von B Living:
- die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police dieser Versicherung zur Einsicht vorzulegen;
- alle Ansprüche des Vertragspartners gegenüber Versicherern in Bezug auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware an B Living in der in Artikel 3:239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches vorgeschriebenen Weise zu verpfänden;
- alle Forderungen, die die Gegenpartei gegenüber ihren Abnehmern aus dem Weiterverkauf der von B Living unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren erwirbt, in der in Artikel 3:239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches vorgeschriebenen Weise an B Living zu verpfänden;
- die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware als Eigentum von B Living zu kennzeichnen;
- in sonstiger Weise an allen angemessenen Maßnahmen mitzuwirken, die B Living zum Schutz ihrer Eigentumsrechte an den Waren ergreifen will und die die Gegenpartei nicht unangemessen in der normalen Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit behindern.
Artikel 8: Mängel; Reklamationsfristen/Reklamationen
Die Gegenpartei hat die gekaufte Ware bei der Lieferung zu untersuchen. Dabei hat die Gegenpartei zu prüfen, ob die gelieferte Ware dem Vertrag entspricht, nämlich:
- ob die richtigen Waren geliefert worden sind;
- ob die gelieferte Ware mit der vereinbarten Menge übereinstimmt;
- ob die gelieferte Ware den vereinbarten Qualitätsanforderungen entspricht; wenn diese fehlen, den Anforderungen, die für den normalen Gebrauch und/oder kommerzielle Zwecke gestellt werden können.
Artikel 9: Preiserhöhung
Wenn B Living mit der Gegenpartei einen bestimmten Preis vereinbart hat, ist B Living dennoch berechtigt, diesen Preis zu erhöhen. B Living kann den bei der Lieferung geltenden Preis gemäß ihrer aktuellen Preisliste in Rechnung stellen.
Wenn die Preiserhöhung mehr als 15% beträgt, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
Artikel 10: Bezahlung
Sofern nicht anders vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen:
- in Form eines gesetzlichen Zahlungsmittels an die Adresse von B Living;
oder durch Überweisung des geschuldeten Betrags an die Rabobank IBAN: NL24 RABO 0349 2443 40 auf den Namen von B Living B.V., Hengelo, unter Angabe von Schuldnernummer, Rechnungsnummer und Rechnungsdatum.
Nach Ablauf von 15 Tagen ab dem Rechnungsdatum ist die Gegenpartei in Verzug. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs schuldet die Gegenpartei Zinsen auf den fälligen Betrag in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes ab dem Rechnungsdatum zuzüglich 2 %.
Im Falle der Liquidation, des Konkurses oder des Zahlungsaufschubs der Gegenpartei sind die Verpflichtungen der Gegenpartei sofort fällig und zahlbar.
Die Zahlung hat ohne Skonto oder Verrechnung zu erfolgen.
Artikel 11: Verpackung
Die Gegenpartei ist verpflichtet, geliehene Verpackungen, einschließlich Einwegpaletten, innerhalb von 30 Tagen leer und in unbeschädigtem Zustand an B Living zurückzugeben. Wenn die Gegenpartei ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Verpackung nicht nachkommt, gehen alle sich daraus ergebenden Kosten zu ihren Lasten. Zu diesen Kosten gehören unter anderem die Kosten, die sich aus der verspäteten Rückgabe ergeben, sowie die Kosten für Ersatz, Reparatur oder Reinigung.
Artikel 12: Kreditbegrenzung
Findet keine Anwendung
Artikel 13: Inkassokosten
Wenn die Gegenpartei mit einer oder mehreren ihrer Verpflichtungen in Verzug ist oder gegen sie verstößt, gehen alle Kosten, die zur Erlangung einer außergerichtlichen Einigung entstehen, zu Lasten der Gegenpartei.
Artikel 14: Haftung
B Living haftet nicht für die von der Gegenpartei erlittenen Schäden, weder direkt noch indirekt, gleich welcher Art. B Living ist nicht zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die sich aus der Verwendung der gelieferten Waren oder deren Untauglichkeit für den Zweck, für den die Gegenpartei sie erworben hat, ergeben oder dadurch verursacht werden. Mit der Entgegennahme der von oder im Namen des Vertragspartners gelieferten Waren stellt der Vertragspartner B Living von allen Schadensersatzansprüchen des Vertragspartners und/oder Dritter frei, unabhängig davon, ob der Schaden durch einen Herstellungsfehler oder eine andere Ursache verursacht wurde.
Sollte B Living dennoch gegenüber der Gegenpartei haftbar gemacht werden, ist die Gegenpartei nicht berechtigt, einen höheren Schadenersatz zu fordern als den Betrag, der dem Rechnungswert der von B Living an die Gegenpartei gelieferten Waren entspricht, für die die Haftung entstanden ist.
Artikel 15: Beilegung von Streitigkeiten
Ungeachtet der gesetzlichen Bestimmungen über die Zuständigkeit des Zivilgerichts wird jede Streitigkeit zwischen B Living und der Gegenpartei, sofern das Gericht zuständig ist, vom Bezirksgericht Zwolle, Niederlande, entschieden. B Living bleibt jedoch berechtigt, die Gegenpartei vor das nach dem Gesetz oder internationalen Übereinkommen zuständige Gericht zu laden.
Artikel 16: Anwendbares Recht
Jeder Vertrag zwischen B Living und der Gegenpartei unterliegt dem niederländischen Recht.